Digitalisierung und die Herausforderungen des Einwurf-Einschreibens: Keine Anscheinsbeweiskraft mehr

In der modernen Geschäftswelt, in der die Digitalisierung zunehmend Einzug hält, stellt sich die Frage, ob diese Entwicklungen auch den gewohnten rechtlichen Rahmen weiterhin adäquat stützen können. Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg wirft ein Licht auf die Problematik des Einwurf-Einschreibens, das in seiner digitalisierten Form nicht mehr den Anscheinsbeweis für eine Zustellung erbringt. Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für Arbeitgeber und deren Vorgehensweisen bei Kündigungen sowie in der Kommunikation mit Arbeitnehmern haben.

Bislang wurde das traditionelle Einwurf-Einschreiben durch das Anbringen eines Peel-Off-Labels, das vom Postangestellten unterschrieben und datiert wurde, als Beweis für die Zustellung anerkannt. Diese Praxis ermöglichte es, dass im Falle von Streitigkeiten eine gewisse Beweiskraft für die Zustellung bestand. Mit der Einführung des digitalisierten Einwurf-Einschreibens, bei dem lediglich eine Einlieferungsnummer erfasst und digital signiert wird, ist dieses System jedoch erheblich anfälliger geworden. Im vorliegenden Fall zweifelte das LAG Hamburg die Zustellung einer wichtigen Einladung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (beM) an, was schließlich zur Rücknahme einer Kündigung führte.
Der Fall um einen Arbeitnehmer eines Abfalldienstleisters zeigt auf, dass trotz mehrmaliger Krankmeldungen und eines Prekaritätsmanagements der Arbeitgeber eine Kündigung nicht aufrechterhalten konnte. Das Gericht stellte fest, dass die zugrunde liegende Einladung aufgrund der neuen Abläufe des digitalen Einwurf-Einschreibens nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zugestellt worden war. Diese Entwicklung macht deutlich, dass Arbeitgeber bei der Wahl der Kommunikation und Zustellung von wichtigen Dokumenten zurückhaltender werden müssen.
Das LAG betonte, dass die Beweiskraft des neuen Verfahrens durch die Vielzahl möglicher Variablen, die während der Zustellung Einfluss nehmen können, erheblich gemindert wurde. Insbesondere die Abhängigkeit von der Gewissenhaftigkeit des Zustellers und die fehlenden spezifischen Angaben auf dem digitalen Auslieferungsbeleg führen dazu, dass der Anscheinsbeweis in vielen Fällen nicht mehr gegeben ist. Die Unsicherheiten in der Zustellung könnten somit erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Für Unternehmen ist es daher ratsam, alternative Zustellmethoden in Betracht zu ziehen. Die Entscheidung des LAG Hamburg verdeutlicht den Nutzen von Übergabe-Einschreiben oder der direkten Zustellung durch Boten, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. In einer Zeit, in der digitale Innovationsprozesse voranschreiten, sollten Unternehmen stets darauf bedacht sein, den rechtlichen Rahmen nicht aus den Augen zu verlieren und ihre Kommunikationsstrategien entsprechend anzupassen.
In Anbetracht dieser Entwicklungen ist es unabdingbar, dass Unternehmen alle erforderlichen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass rechtlich relevante Kommunikation ordnungsgemäß erfolgt und dokumentiert wird. Die Herausforderungen der Digitalisierung dürfen nicht zur Gefährdung der rechtlichen Sicherheit führen.

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