Überwachungsvideo trotz Datenschutzbedenken in Kündigungsstreit verwertbar

Bankbetrug

In einem Kün­di­gungs­schutz­pro­zess be­steht grund­sätz­lich kein Ver­wer­tungs­ver­bot in Bezug auf sol­che Auf­zeich­nun­gen aus einer of­fe­nen Vi­deo­über­wa­chung, die vor­sätz­lich ver­trags­wid­ri­ges Ver­hal­ten des Ar­beit­neh­mers be­le­gen sol­len. Das gilt auch dann, wenn die Über­wa­chungs­maß­nah­me des Ar­beit­ge­bers nicht voll­stän­dig im Ein­klang mit den Vor­ga­ben des Da­ten­schutz­rechts steht, wie das Bun­des­ar­beits­ge­richt be­tont. Kündigung wegen vorgetäuschter Ableistung einer Schicht Der Kläger […]

Offene Videoüberwachung – Datenschutz ist nicht Tatenschutz

Die Speicherung von Bildsequenzen aus einer zulässigen offenen Videoüberwachung, die vorsätzliche Handlungen eines Arbeitnehmers zulasten des Eigentums des Arbeitgebers zeigen, wird nicht durch bloßen Zeitablauf unverhältnismäßig, solange die Rechtsverfolgung durch den Arbeitgeber materiellrechtlich möglich ist. Sachverhalt Nachdem in dem von dem Beklagten betriebenen Tabak- und Zeitschriftenhandel mit angeschlossener Lottoannahmestelle bei einer stichprobenartigen Überprüfung ein Fehlbestand […]

Wenn Sie mindestens eine Frage mit "nein" beantwortet haben, dann besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Ihre Ausschlussfrist nicht wirksam ist. Rufen Sie uns an!