Das Arbeitsgericht Mainz hat einen Eilantrag abgelehnt, mit dem ein 62-jähriger Lehrer unter Berufung auf sein Alter seinem Arbeitgeber, einer Berufsschule mit Förderunterricht, verbieten lassen wollte, ihn während der Corona-Pandemie zu Präsenzunterricht heranzuziehen. Den Schulen sei ein Ermessensspielraum zuzugestehen, wie sie den Gefahren der Corona-Pandemie begegnen wollen. Es sei nicht Aufgabe der Gerichte, vorab zu entscheiden, welcher Lehrer wie eingesetzt werden könne.
Gericht hat keine Bedenken gegen Einzel-Förderunterricht
Der Lehrer hatte befürchtet, sich durch eine Präsenz unzumutbaren gesundheitlichen Risiken auszusetzen, obwohl ein Interesse an Präsenzunterricht nicht ersichtlich sei. Dem wollte das Gericht nicht folgen. Die Auffassung des Diplom-Pädagogen, es bestehe kein Interesse an seinem Präsenzunterricht, sei nicht nachvollziehbar, da er benachteiligten Schülern Förderunterricht erteile, die typischerweise nicht aus Akademikerhaushalten stammten, und nicht immer problemlos Internetzugang und Unterstützung durch ihre Eltern hätten. Im konkreten Fall komme hinzu, dass der Antragsteller Einzelunterricht in einem 25 qm großen Raum erteilen soll. In diesem kann nach Einschätzung des Gerichts hinreichend Abstand gewahrt werden.
ArbG Mainz – 4 Ga 10/20
(Quelle: beck online)