Kein Verfall der Urlaubsansprüche bei Verhinderung des Urlaubs durch Arbeitgeber
Der EuGH hat entschieden, dass Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub übertragen und angesammelt werden können, wenn man ihn aus Gründen, die in der Verantwortung des Arbeitgebers liegen, nicht nehmen kann. Herr Conley K. arbeitete für The Sash Window Workshop (SWWL) auf der Basis eines „Selbständigen-Vertrags ausschließlich gegen Provision“ von 1999 bis zu seinem Eintritt in den […]