ArbG Köln: Flugbegleiterinnen scheitern mit Klage wegen kontaminierter Kabinenluft im Flugzeug

Zwei Flugbegleiterinnen haben keinen Anspruch auf Schadenersatz gegen ihren Arbeitgeber wegen einer Kabinenluftkontamination (sogenanntes fume event beziehungsweise smell event). Dies hat das Arbeitsgericht Köln mit zwei Urteilen vom 10.10.2018 entschieden. Die Klägerinnen hätten das für die Haftung erforderliche vorsätzliche Handeln der Airline nicht nachweisen können (Az.: 7 Ca 3099/17 und 7 Ca 3743/17). Flugbegleiterinnen klagen […]

Wenn Sie mindestens eine Frage mit "nein" beantwortet haben, dann besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Ihre Ausschlussfrist nicht wirksam ist. Rufen Sie uns an!