Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristungen grundsätzlich verfassungsgemäß

Die Vorlage des ArbG Braunschweig und die Verfassungs-beschwerde betreffen die gesetzliche Beschränkung der sachgrundlosen Befristung gem. § 14 II 2 TzBfG von Arbeitsverhältnissen. Dem Vorlagebeschluss des ArbG lag eine Klage auf Entfristung eines Arbeitsvertrages zugrunde. Der Kläger des Ausgangsverfahrens machte geltend, die zuletzt vereinbarte sachgrundlose Befristung seines Arbeitsverhältnisses sei unwirksam, weil er bei demselben Arbeitgeber […]

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